Beteiligung und Open Government

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Vor zwei Wochen hatte ich gefragt, wie „offen wird das Open Data-Portal des Bundes?“ Die Frage wird sich zumindest vorläufig Mitte nächster Woche klären: Fraunhofer Fokus veranstaltet dann den 2. Community Workshop zum Portal, dessen Prototyp in Kürze starten soll.

Die mittlerweile verebbte Diskussion zu den Lizenztexten auf Github lässt schon erahnen, was herauskommen wird: Die Community hält das Portal, so wie es jetzt geplant wird, für ein „Data Portal“ – das „Open“ sollte lieber aus dem Titel gestrichen werden.  Weil es eine „wenig offen“ nicht geben könne: Entweder wirklich offene Lizenzen – oder nicht. Ein Kompromiss scheint dabei kaum möglich zu sein: er liegt auch gar nicht im Entscheidungsspielraum der Mitarbeiter von Fraunhofer, sondern müsste vom IT-Planungsrat abgesegnet werden.

In dem Zusammenhang möchte ich auf einen Kommentar von Matthias Trénel zu meinen Jahresrückblick 2012 zu Open Government eingehen. Weil es dabei nicht um Technik geht, sondern um Verfahren, wie versucht wird, offenes Regierungshandeln derzeit umzusetzen.


Trénel ist einer der Gründer von Zebralog. Die Agentur managt diverse Bürgerbeteiligungsverfahren für Ministerien etc. und war auch zuständig für das Beteiligungsverfahren zum Eckepunktepapiers des Planungsrats zu Open Government (auf das das Open Data-Portal des Bundes zurückgeht). Meine Einschätzung war, dass die Beteiligung „de facto keine Berücksichtigung durch die zuständige Arbeitsgruppe des IT-Planungsrats“ fand: Trénel kommentierte:

„Es ließe sich ja etwa kritisieren, dass die Arbeitsgruppe des IT-Planungsrats Forderungen nach einer Veröffentlichungspflicht in der Konsultation nicht berücksichtigt hat. Aber mit welcher Begründung lässt sich daraus ableiten, die Anregungen der über 140 Teilnehmenden, die sich (teils mit unterschiedlichen Meinungen) auf sehr viele Aspekte des Eckpunktepapiers bezogen, wären insgesamt nicht ernsthaft berücksichtigt worden? Das Gegenteil ist der Fall:

Aus dem ersten Satz des PDFs http://bit.ly/UJfRj5 geht hervor, dass ALLE darin markierten Änderungen aus dem Konsultationsprozess resultieren. Wegen Formulierungsfragen wurde die Konsultation nicht durchgeführt. Was “wirkliche” politische Forderungen sind, hängt vom eigenen Standpunkt ab.

Auch Christian Heise’s Punkt [siehe hier, LM] stimmt nicht: Wer es genau wissen will, kann Absatz für Absatz nachlesen, auf wessen Kommentare die Änderungen zurück gehen, sogar auch welche Anregungen nicht übernommen wurden und warum:http://e-konsultation.de/opengov/.

Ist eine Konsultation nur dann in Ordnung, wenn das inhaltliche Ergebnis den eigenen Vorstellungen entspricht? Für mich hat das was mit demokratischer Kultur zu tun, zwischen Inhalt und Verfahren zu unterscheiden.“

Ich habe mir daraufhin die Konsultationswebsite noch einmal angeschaut. Und bleibe bei meiner Einschätzung, dass es sich de facto hauptsächlich um Formulierungsfragen und ein paar sachliche Ergänzungen handelt. Der Kernpunkt der Diskussion, die wirklich wesentliche politische Frage – wie er sich auch in der oben genannten Diskussion bei Github zeigt – liegt in meinen Augen in der Frage der Lizenzen und Kosten. Im Entwurf des Eckpuntkepapiers wurden noch Kriterien für Offenheit sowie Lizenzen und Kosten angesprochen (und auch rege kommentiert) – Seite 9 des Entwurfs. Der Anhang wurde komplett gestrichen; die ganze Diskussion wird dann nur an einer Stelle recht kurz und knapp behandelt (Seite 6 in der Endfassung des Papiers). Nicht einmal die Option der Veröffentlichung von Daten der öffentlichen Hand lizenzfrei nach Urhebergesetz §7 findet Eingang.

Die Frage von Trénel, ob das Ergebnis einer Konsultation nur dann in Ordnung ist, wenn sie im Sinne der eigenen Vorstellungen ausgeht, muss selbstverständlich mit nein beantwortet werden.

Allerdings stellen sich mir daran anschließend zwei Fragen:

  •  In welcher Form ist Zebralog als Unternehmen demokratisch legitimiert, eben demokratische Prozesse umzusetzen? Oder anders gefragt: Auf welcher Grundlage und mit welchem Mandat entscheiden Mitarbeiter darüber, was in politische Leitlinien einfließt und was nicht?

Mir hat sich das im Falle des Eckpunktepapiers nicht erschlossen, sondern es erschien mir eben, als ob an den Eckpunkten überhaupt nicht gerührt werden kann und nur was in dem Rahmen opportun ist, was nicht weh tut, berücksichtigt wird.

Daran schließt sich die Frage an:

  • Was bringt eine Konsultation, wenn sie maximal nur minimale politische Effekte erzielen kann? 

Hinsichtlich der Beteiligungsverfahren der so genannten Bürgerhaushalte wird deswegen immer wieder gefragt, ob es sich dabei letztlich nur um einen „großen Bluff“ handelt.

Ein Gedanke zu „Beteiligung und Open Government“

  1. Hallo, ich bin der Angesprochene 😉

    zur ersten Frage möchte ich sagen: Zebralog ist nicht demokratisch legitimiert darüber zu entscheiden, was in politische Leitlinien einfließt. Allerdings ist das auch nie unsere Aufgabe: als Dienstleister für Bürgerbeteiligung endet unsere Aufgabe mit der Auswertung und Dokumentation der Beteiligung. In der Auswertung zur Konsultation ist zu sehen, dass die genannten Punkte Lizenzen und Kosten dort eine wesentliche Rolle spielen. Was davon aufgegriffen wird oder nicht, lag in der Hoheit der Arbeitsgruppe des IT-Planungsrates, vertreten durch die Federführung des Bundesinnenministeriums und des Baden-Württemberger Innenministeriums.

    Zur zweiten Frage: Konsultationen finden im Politikbetrieb ja laufend statt, meistens sind sie nur nicht öffentlich. Ohne Konsultationen ist Regieren praktisch unmöglich. Trotzdem kann jedem klar sein: Welche Anregungen aufgenommen werden und welche nicht hängt von der politischen Leitung eines Ministeriums ab. Damit kann man dann zufrieden sein oder nicht – beides finde ich legitim. Das hat aber nichts mit zu tun, wie eine Konsultation durchgeführt wird oder ob Konsultationen generell Sinn machen oder nicht.

    Öffentliche Konsultationen haben noch einen weiteren Vorteil: Sie ermöglichen eine öffentliche Debatte zum Thema. Online-Konsultationen gehören zu den ganz wenigen Orten, wo unterschiedliche Ansichten gehaltvoll vorgetragen werden und tatsächlich direkt aufeinander treffen – das war auch bei der Open Government Konsultation wieder zu sehen. Online-Konsultationen sind damit auch ein wichtiger Bestandteil des öffentlichen Diskurses.

    Besten Gruß, Matthias Trénel

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